DBA BRD - UdSSR (inkl. Moldova)

DBA Deutschland - Moldova (gemacht von BRD mit UdSSR 1981)

Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen vom 7. Januar 1983

Kommentar betreffend

 

Artikel  

1 IT-Park-Gesetz MD / 8 IT-Park-Gesetz MD / 14 IT-Park-Gesetz MD / 15 IT-Park-Gesetz MD / 7 DBA BRD - UdSSR (inkl. Moldova)/ 1 BPO-GESETZ (ENTWURF!)/

Artikel  7

Dividenden

 ( Inkraft seit 1983-01-12 )

(1) Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige juristische Person an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden.

(2) Diese Dividenden können jedoch auch in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem die die Dividenden zahlende juristische Person ansässig ist; die Steuer darf aber 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden nicht übersteigen.

(3) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Dividenden" bedeutet Einkünfte aus Aktien, Gründeranteilen oder anderen Rechten (ausgenommen Forderungen) mit Gewinnbeteiligung sowie aus sonstigen Anteilen stammende Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in dem die die Dividenden ausschüttende juristische Person ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt sind.

(4) Die Absätze 1 und 2 dieses Artikels sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger der Dividenden im anderen Vertragsstaat, aus dem die Dividenden stammen, eine Geschäftstätigkeit durch eine dort gelegene Betriebstätte ausübt und die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebstätte gehört. In diesem Fall ist Artikel 5 dieses Abkommens anzuwenden.




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Franz-Anton Plitt (President of the supervisory board)
MDW - Moldova´s Germanspeaking Business Association
Chisinau Moldova
franz-anton.plitt@mdw-moldova.org - www.mdw-moldova.org

Stand:

  2023-01-01
<p>This is a seria of explanations to some important laws for investors in Moldova.</p> <p>The authors are members of the MDW, Moldova&acute;s Germanspeaking Business Association.</p> <p>We hope this will help to get more investments to Moldova.</p> <p>Btw, the membership in our association does not require German language skills (though we see our special task in assistance in relations between Moldova and German speaking business people). Thus if you like our work for Moldova and want to further it: Contact us!</p>

Zum Gesetz insgesamt

 


Diese Regelung der Steuern und Sozialabgaben für Unternehmen scheint mir weltweit einmalig einfach. Ist offenbar wirklich eine in Moldova geborene Idee.


Handwerklich ist das Werk leider nicht so klar gefasst. Es vermischt steuerrechtliche Fragen mit verwaltungsrechtlichen Aspekten, etc. ohne dies in Kapiteln so klar zu trennen wie es möglich wäre, meine jedenfalls ich.


 


A. Drei für Mitteleuropäer zunächst schwer vorstellbare Fakten vorab:


a.) Diese Steuer von 7 % (des Umsatzes) umfasst auch die Lohnsteuer und alle Sozialabgaben aller Mitarbeiter inkl. eines etwaigen eigenen Gehaltes des Inhabers! Ansonsten wären 7% international ja nicht so besonders günstig.


b.) Sie können Ihr Büro überall in der Republik haben! Sie müssen also nicht in irgendein besonderes Gebäude ziehen, wo dann vielleicht sehr hohe Mieten zu zahlen sind.


c.) Die Gebühren für die Parkverwaltung sind sehr gering.


 


B. Für Unternehmer relevant sind vor allem die Art. 8 und 15.


In Art. 8 steht, welche Tätigkeiten man ausüben muss, um in den Genuss dieser Regelungen zu kommen.


Das sind weit mehr Dinge, als man normalerweise mit dem Begriff "IT" verbindet.


Bei gut überlegter Anpassung kann man fast alles, was per Computer erstellt wird, in ein dem Gesetz genügendes Produktpaket formen. 


In Art. 15 wird die Gesamtbelastung der Steuern und Sozialabgaben festgelegt.


Das sind


ENTWEDER 7 % vom Umsatz


ODER eine Pro-Mitarbeiter-Zahlung von 30% des (von der Regierung jeweils für das nächste Jahr prognostizierten) Durchschnittslohns in der gesamten Republik Moldova (für das gesamte Jahr 2023: 11.700 MDL). 30 % davon ergeben exakt  3.510 MDL = ca. 175 €).


Gezahlt werden muss der höhere der beiden Beträge.


Die übrigen Art. des Gesetzes betreffen überwiegend Verfahrensfragen (einfach) und Regelungen für die Parkverwaltung.


 


DAUER: Diese Regeln gelten bis 31.12.2025/ 1.1.2026. 


Derzeit wird über eine Verlängerung beraten. Dabei werden wohl die finanziellen Bedingungen angepasst. Der MDW (Moldovas Deutschsprachiger Wirtschaftsverband) bringt hierbei seine und die Vorstellungen seiner Mitglieder ein.