CODE Nr. 985
STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
Art.
44Die Straftat gilt als in einfacher Beteiligung begangen, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam als Mittäter an der Begehung der Straftat teilgenommen haben, wobei jeder von ihnen den objektiven Tatbestand der Straftat verwirklicht hat.