ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
169???
Art.
169(1) Falls die Arbeitsvorschriften nicht mehr den Bedingungen entsprechen, für die sie genehmigt wurden, oder gewährleisten sie nicht die Vollbeschäftigung der normalen Arbeitszeit, so können sie geändert oder ersetzt werden sein.
(2) Das Verfahren zur Überarbeitung oder Ersetzung der Arbeitsnormen sowie die konkreten Situationen, in denen sie angewendet werden können, werden durch die Tarifverträge, andere normative Akte auf Einheitenebene und/oder durch Übereinkommen festgelegt.
(3) Über die Einführung neuer Arbeitsregeln müssen Arbeitnehmer mindestens 2 Monate im Voraus schriftlich und unterschriftsreif unterrichtet werden.