ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
389Die Tätigkeit der Gewerkschaften, die auf den Schutz der Arbeits-, Berufs-, Wirtschafts- und Sozialrechte und -interessen der Arbeitnehmer, die Mitglieder der Gewerkschaft sind, gerichtet ist, wird durch dieses Gesetz, durch die Gesetzgebung über die Gewerkschaften und durch ihre Satzung geregelt.