ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2006-06-02, valid until before 2008-07-01

Art.

5

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In force since 2008-07-01

Art.

5

Grundprinzipien der Regelung des Arbeitsverhältnisses und anderer unmittelbar damit zusammenhängender Beziehungen

Die Grundprinzipien der Regulierung der Arbeitsbeziehungen und anderer Beziehungen, die in direktem Zusammenhang mit ihnen stehen, Grundsätze, die sich aus den Normen des Völkerrechts und denen der Verfassung der Republik Moldau ergeben, lauten wie folgt:


a) Arbeitsfreiheit, einschließlich das Recht auf frei gewählte oder akzeptierte Arbeit, das Recht auf Arbeitsfähigkeit, das Recht auf Berufswahl und Beruf;

b) das Verbot von Zwangsarbeit und Diskriminierung im Bereich der Arbeitsbeziehungen;

c) der Schutz vor Arbeitslosigkeit und Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung;

d) Gewährleistung des Rechts jedes Arbeitnehmers auf faire Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitsbedingungen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes entsprechen, und des Rechts auf Ruhe, einschließlich der Regelung der Arbeitszeit, der Gewährung eines jährlichen Ruheurlaubs, täglicher Ruhepausen, Ruhetage und arbeitsfreier Feiertage;

e) gleiche Rechte und Chancen für Arbeitnehmer;

f) Gewährleistung des Rechts jedes Arbeitnehmers auf vollständige und faire Bezahlung des Gehalts, das dem Arbeitnehmer und seiner Familie eine menschenwürdige Existenz sichert;

g) Gewährleistung der Gleichheit der Arbeitnehmer ohne Diskriminierung bei der Weiterentwicklung des Dienstes unter Berücksichtigung der Arbeitsproduktivität, der Qualifikation und des Dienstalters in der Fachrichtung sowie der Berufsausbildung, Umschulung und Weiterbildung;

h) Gewährleistung des Rechts der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Vereinigung zur Verteidigung ihrer Rechte und Interessen, einschließlich das Recht der Arbeitnehmer auf gewerkschaftliche Mitwirkung und das Recht der Arbeitgeber auf Mitwirkung in Arbeitgeberverbänden und Mitglied von Arbeitgeberverbänden zu sein;

i) Gewährleistung des Rechts der Mitarbeiter auf Teilnahme an der Verwaltung der Einheit in den gesetzlich vorgesehenen Formularen;

j) Kombination staatlicher Regulierung und vertraglicher Regulierung von Arbeitsverhältnissen und anderen damit in direktem Zusammenhang stehenden Beziehungen;

k) die Verpflichtung zur vollständigen Wiedergutmachung des materiellen und moralischen Schadens des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitspflichten;

l) Schaffung staatlicher Garantien zur Gewährleistung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zur Ausübung der Kontrolle über deren Einhaltung;

m) Gewährleistung des Rechts jedes Arbeitnehmers, seine Arbeitsrechte und-Freiheiten zu verteidigen, einschließlich unter Bezugnahme auf die Aufsichts-und Kontrollorgane, die Arbeitsgerichtsbarkeit;

n) Gewährleistung des Rechts auf Beilegung einzelner Arbeitsstreitigkeiten und kollektiver Arbeitskonflikte sowie des Streikrechts in der durch diesen Kodex und andere normative Akte festgelegten Weise;

o) die Verpflichtung der Parteien zu kollektiven und individuellen Arbeitsverträgen zur Einhaltung der Vertragsklauseln, einschließlich des Rechts des Arbeitgebers, vom Arbeitnehmer die Erfüllung von Arbeitsverpflichtungen und die Manifestation einer Haushaltshaltung gegenüber dem Vermögen des Arbeitgebers bzw. das Recht des Arbeitnehmers zu verlangen, vom Arbeitgeber die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber zu verlangen;

p) Gewährleistung des Rechts der Gewerkschaften, die öffentliche Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung auszuüben;

r) Gewährleistung des Rechts der Mitarbeiter auf Verteidigung von Ehre, Würde und beruflichem Ruf während der Arbeitszeit;

s) Gewährleistung des Rechts auf obligatorische sozial- und Krankenversicherung der Arbeitnehmer.