Arbeitszeit-TV
Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag
Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub
Art.
10Bis zur Genehmigung der Liste der Arbeiten und Arbeitsplätze mit schädlichen Bedingungen durch die Regierung wird die Dauer des zusätzlichen Jahresurlaubs für Arbeitnehmer, die unter ungünstigen Bedingungen arbeiten, auf die in der Regierungsentscheidung Nr. 573 vom 1. August 1994 respektive mit der Umwandlung der jeweiligen Dauer in Kalendertage in der in Artikel 8 dieses Übereinkommens angegebenen Weise festgelegt.