Arbeitszeit-TV
Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag
Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub
Art.
11???
Art.
11Bei Vorlage der jeweiligen Unterlagen erhalten die Arbeitnehmer in den folgenden Fällen einen zusätzlichen bezahlten Urlaub aus familiären Gründen, ausgedrückt in Arbeitstagen:
- Heirat des Arbeitnehmers: - 3 Tage;
- Heirat des Kindes des Arbeitnehmers: - 1 Tag;
- Adoption eines Kindes: - 1 Tag;
- Tod von Eltern, Schwiegereltern, Ehemann (Ehefrau), Kind: - 3 Tage;
- Tod von Bruder/ Schwester, Großvater, Großmutter: - 1 Tag;
- Eltern mit Kindern in den Klassen I und II: - 1 Tag zu Beginn des Schuljahres und 1 Tag am Ende des Schuljahres;
- Eingliederung eines Familienmitglieds in die Reihen der Nationalen Armee: - 1 Tag.
Der besagte Urlaub wird ausschließlich während des Ereignisses gewährt und kann nicht auf einen anderen Zeitraum übertragen werden.