ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
336Für den dem Arbeitgeber zugefügten Schaden trägt der Arbeitnehmer die materielle Verantwortung in den Grenzen seines durchschnittlichen Monatsgehalts, sofern dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften nichts anderes vorsehen.