VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Landes ist gewährleistet.
(2) Jedem Bürger der Republik Moldau wird das Recht garantiert, seinen Wohnsitz oder seine Residenz an einem beliebigen Ort des Landes zu errichten, das Land zu verlassen, auszuwandern und in das Land zurückzukehren.