VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
Das Parlament hat folgende grundlegende Zuständigkeiten:
a) die Verabschiedung von Gesetzen, Beschlüssen und Anträgen;
b) erklären Volksabstimmungen;
c) die Gesetze auszulegen und die Einheit der gesetzlichen Vorschriften im ganzen Land sicherzustellen;
d) Genehmigung der Hauptrichtungen der Innen - und Außenpolitik des Staates;
e) Billigung der Militärdoktrin des Staates;
f) Ausübung der Parlamentarischen Kontrolle über die Exekutivgewalt in den Formen und innerhalb der in der Verfassung vorgesehenen Grenzen;
g) Raitifizierung, Widerruf und Suspension der Wirkung der von der Republik Moldau geschlossenen internationalen Verträge;
h) Genehmigung des Staatshaushalts und Ausübung der Kontrolle darüber;
i) die Kontrolle über die Gewährung staatlicher Kredite, wirtschaftlicher und anderer Beihilfen an ausländische Staaten, den Abschluss von Vereinbarungen über Staatliche Kredite und Kredite aus ausländischen Quellen auszuüben;
j) Wahl und Ernennung der offiziellen Amtsträger des Staates in den gesetzlich vorgesehenen Fällen;
k) Genehmigung der Orden und Medaillen der Republik Moldau;
l) Erklärung der teilweisen oder allgemeinen Mobilmachung;
m) Erklärung von Ausnahmezustand, Belagerung und Krieg;
n) Erforschung und Anhörung von Angelegenheiten einzuleiten, die die Interessen der Gesellschaft betreffen;
o) Aussetzung der Tätigkeit der örtlichen öffentlichen Verwaltungen in gesetzlich vorgesehenen Fällen;
p) Annahme der Amnestie-Akte;
r) Erfüllung anderer Aufgaben, die durch die Verfassung und Gesetze festgelegt sind.