ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2010-09-07, valid until before 2016-04-22

Art.

199

???

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In force since 2016-04-22

Art.

199

Inhalt der internen Regelung der Einrichtung

(1) Die internen Vorschriften der Einrichtung enthalten folgende Bestimmungen:


a) Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Betrieb;


b) Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung, Beseitigung sexueller Belästigung und jeglicher Form von Schädigung der Würde am Arbeitsplatz;


c) Rechte, Pflichten und Haftung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer;


d) Disziplin der Arbeit in der Einheit;


e) disziplinarrechtliches Fehlverhalten und Sanktionen, die gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gelten;


f) Disziplinarverfahren;


g) das Regime von Arbeit und Ruhe.


(2) Die internen Vorschriften der Niederlassung können andere Vorschriften über das Arbeitsverhältnis in der Niederlassung enthalten.


(3) Die internen Regelungen der Niederlassung werden den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber zur unterschrieben Kenntnis gebracht und ab dem Tag der Anerkennung Rechtswirkung für sie haben.


(4) Die Verpflichtung, die Mitarbeiter unterschriftlich mit dem Inhalt der internen Regelung der Einheit vertraut zu machen, muss vom Arbeitgeber innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum der Genehmigung der Verordnung erfüllt werden.


(5) Die Art und Weise, wie jeder Mitarbeiter mit dem Inhalt der internen Regelung der Einheit vertraut gemacht wird, wird direkt in seinem Text festgelegt.


(6) Die internen Vorschriften werden in allen strukturellen Unterteilungen der Einheit angezeigt.