ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 271
Dauer der Arbeitszeit und Ruhezeit bei der Arbeit durch Kumulierung

Die konkrete Dauer der Arbeitszeit und der Ruhezeit am Arbeitsplatz durch die Kumulierung wird im individuellen Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Kodex (Titel IV) und anderer normativer Rechtsakte festgelegt.