ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2020-08-31

Artikel 197 .2
Garantien bei periodischer ärztlichen Untersuchungen

Für die Dauer der periodischer medizinischen Untersuchungen wird den Mitarbeitern garantiert, dass sie ihre Arbeit (Position) und ihr Durchschnittsgehalt aufrechterhalten.