FWZ-G
Freie-Wirtschaftszonen-Gesetz
Gesetz betreffend freier Wirtschaftszonen
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Für die Zwecke dieses Gesetzes werden die folgenden Begriffe definiert:
Untergebiet - Teil, der territorial vom Rest des freien Gebiets isoliert ist;
Erlaubnis zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit - eine schriftliche Erlaubnis, die die Verwaltung der Freizone dem Bewohner dieser Zone für einen bestimmten Zeitraum erteilt, um die in dieser Zone erlaubte und im Vertrag zwischen der Verwaltung und dem Bewohner festgelegte Tätigkeit auszuüben;
Entwicklung der Infrastruktur der Freizone - Bau und Reparatur von Gebäuden und Einrichtungen, Bau von Straßen, Installation von Maschinen und Organisation der Wasser-, Strom- und Gasversorgung, Installation von Telekommunikationsnetzen und Organisation des Telefonanschlusses und andere solche Arbeiten (Dienstleistungen) auf dem Gebiet der Freizone, die die Verwaltung der Freizone als günstig für die Entwicklung und das Funktionieren der Zone erachtet;
Anlagevermögen - Produktionsgebäude und -anlagen, Lagerhallen, Grundstücke, technische Anlagen, Maschinen, einschließlich Büroausstattung und Maschinen, mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Personenbeförderung, die im Rahmen der Ausübung der Geschäftstätigkeit in der Freizone genutzt werden.
Außenhandelstätigkeit - Großhandel mit Waren, die aus dem Gebiet der Republik Moldau oder von außerhalb des Zollgebiets der Republik Moldau in die Freizone eingeführt und zur Ausfuhr geliefert werden - elektronischer Handel mit ausländischen Waren auf ausländischen Märkten sowie Erbringung verschiedener Dienstleistungen auf diesen Märkten;
Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken verbracht werden - Waren, die von Gebietsansässigen der Freizone in das Gebiet dieser Zone verbracht werden, die für den Endverbrauch bestimmt sind und nicht zur Herstellung, Verarbeitung, Lagerung oder zum Verkauf verwendet werden.
Einheimische Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken in die Freizone verbracht werden - Waren, die nicht zum Verkauf oder zur unmittelbaren Verwendung im technologischen Produktionsprozess bestimmt sind;
Industrielle Produktion von Gütern - ein Produktionsprozess, bei dem Rohstoffe und Halbfertigprodukte mit Hilfe von Industrieanlagen in Fertigprodukte umgewandelt werden.