ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
161???
Art.
161(1) Bei der Nichterfüllung der Produktionsnormen aufgrund eines Verschuldens des Arbeitgebers wird eine Vergütung für die tatsächlich geleistete Arbeit des Arbeitnehmers gezahlt, jedoch nicht weniger als in Höhe eines für denselben Zeitraum berechneten Durchschnittsgehalts des Arbeitnehmers.
(2) Bei der Nichterfüllung der Produktionsnormen ohne Verschulden des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers erhält der Arbeitnehmer mindestens 2/3 des Grundgehalts.
(3) Bei der Nichterfüllung der Produktionsnormen aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers erfolgt die Vergütung entsprechend der geleisteten Arbeit.