ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
193Mitarbeiter, während der Durchführung von ärztlichen Untersuchungen (Prüfungen), die gemäß den Bestimmungen dieses Kodex oder anderer normativer Gesetze verpflichtet sind, diese Kontrollen (Untersuchungen) zu bestehen, das Durchschnittsgehalt bei der Arbeit erhalten.