ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
197Die Arbeitnehmer unterliegen der staatlichen Sozialversicherung und erhalten alle Garantien, Entschädigungen und sonstigen Zahlungen, die das staatliche Sozialversicherungssystem gemäß den geltenden Rechtsvorschriften leistet.