ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
292 .1(1) Fernarbeit ist die Form der Arbeitsorganisation in den Tätigkeitsbereichen, durch die der Arbeitnehmer seine Aufgaben erfüllt, die für den Beruf, die Position oder die Funktion, den er anderswo als den vom Arbeitgeber organisierten Arbeitsplatz ausübt, die Kommunikations-, Technologie- und Informationseinrichtungen benutzend.
(2) Remote-Mitarbeiter sind Mitarbeiter, die einen individuellen Arbeitsvertrag oder eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag abgeschlossen haben, die Fernarbeitsklauseln enthalten.