Arbeitszeit-TV
Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag
Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub
Art.
11 .1Der Vater des Neugeborenen hat Anspruch auf einen väterlichen Urlaub mit einer Dauer von 3 Kalendertagen unter Beibehaltung des Durchschnittsgehalts.
Der väterliche Urlaub wird in den ersten 56 Tagen nach der Geburt des Kindes auf schriftliche Anfrage des Arbeitnehmers gewährt.