ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
133(1) Die Erhöhung des realen Gehalts wird durch Indexierung des Gehalts im Zusammenhang mit dem Anstieg der Verbraucherpreise für Waren und Dienstleistungen sichergestellt.
(2) Der garantierte Mindestlohn wird jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex gemäß den geltenden Rechtsvorschriften indexiert.