ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
136???
Art.
136(1) Das Gehaltstarifsystem umfasst die Tarifnetze, Tarifgehälter, Gehaltsnetze der Funktions- und Qualifikationstarifleitlinien.
(2) Die Preisgestaltung von Arbeiten und die Gewährung von Qualifikationskategorien (Klassen) an Arbeitnehmer und Fachkräfte erfolgen gemäß den Tarifleitlinien für die Qualifikation von Berufen oder Fachgebieten und Funktionen.
(3) Der Haupt- und Pflichtbestandteil des Tarifsystems ist das Tarifgehalt für die qualifizierende (Lohn-) Kategorie 1 des Tarifnetzes, das als Grundlage für die Festlegung von Tariflöhnen und Gehältern der konkreten Funktion in Kollektiv- und Einzelarbeitsverträgen dient. Das Tarifgehalt für die Qualifikation der Kategorie 1 im realen Sektor wird auf Branchen- und Einheitsebene in der im Lohngesetz Nr. 847/2002.
[Art. 136, Abs. (3) geändert durch LP115 vom 09.07.20, MO194-197/31.07.20 Art. 386; in Kraft 31.08.20]
[Art. 136, Abs. (4) aufgehoben durch LP115 vom 09.07.20, MO194-197/31.07.20 art. 386; in Kraft 31.08.20]
[Art. 136, Abs. (5) aufgehoben durch LP115 vom 09.07.20, MO194-197/31.07.20 art. 386; in Kraft 31.08.20]