ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01

Art.

269

Arbeitsbeschränkung durch Kumulierung

Arbeitgeber können im Einvernehmen mit Arbeitnehmervertretern bestimmte Einschränkungen der Arbeitsleistung durch Kumulierung nur für Arbeitnehmer mit bestimmten Berufen, Fachgebieten und Funktionen mit besonderen Arbeitsbedingungen und -regelungen vorsehen, deren Arbeit durch Kumulierung die Gesundheit oder Sicherheit des Herstellungsprozesses gefährden könnte.