ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
11(1) Das Mindestniveau der Arbeitsrechte und Garantien für Arbeitnehmer wird durch dieses Gesetz und andere normative Akte festgelegt, die Arbeitsrechtsnormen enthalten.
(2) Die individuellen Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können Arbeitnehmern zusätzliche Arbeitsrechte und Garantien zu den in diesem Gesetz und anderen normativen Rechtsakten vorgesehenen gewähren.