CODE Nr. 985
STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
CODE Nr. 985 vom 18-04-2002 STRAFGESETZBUCH DER REPUBLIK MOLDAU
Art.
3(1) Niemand kann einer Straftat für schuldig befunden oder einer strafrechtlichen Bestrafung unterworfen werden, es sei denn auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung und in strikter Übereinstimmung mit dem Strafgesetz.
(2) Weitgehende ungünstige Auslegungen und Analogieanwendungen des Strafrechts sind verboten.