IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


<p>в силе с</p> 2017-01-01

Art.

14

- Zuteilung der einheitlichen Steuer, die von den Bewohnern der Informationstechnologieparks erhoben wird

Die von den Bewohnern des Parks gezahlten Beträge als eine einzige Steuer/Abgabe, die den Bewohnern von Informationstechnologieparks in Rechnung gestellt wird, werden dem Finanzministerium überwiesen auf ein "Treasury Account of Receipts" (Sonderkonto) und dann verteilt:


a) zum Staatshaushalt:


Einkommensteuer auf die unternehmerische Tätigkeit - 10,0%,


Einkommensteuer, die vom Gehalt abgezogen wird - 19,4%,


Steuer für die Straßenbenutzung durch in der Republik Moldau registrierte Kraftfahrzeuge - 0,1%;


b) zum staatlichen Sozialversicherungsbudget:


obligatorische staatliche Sozialversicherungsbeiträge von den Bewohnern der IT-Industrieparks - 54,7%;


c) Pflichtkrankenkassen:


obligatorische Krankenkassenprämien in Form eines prozentualen Beitrags aus Lohn- und sonstigen Vergütungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - 15,4%;


d) zu lokalen Budgets:


lokale Gebühren, die von Einwohnern von Informationstechnologieparks erhoben werden - 0,3%,


Grundsteuer von juristischen Personen - 0,1%.