Arbeitszeit-TV

Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag

Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub


Inkraft seit 2004-07-16

Artikel 1
(Ohne Titel)

Als normale Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gilt für die Einheiten (Arbeitgeber), unabhängig von der Art des Eigentums und der organisatorisch-rechtlichen Form, die Arbeitswoche von 5 Tagen mit einer Arbeitsdauer von 8 Stunden pro Tag und 2 Ruhetagen, von denen einer Sonntag ist.


Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Arbeit ist es erlaubt, andere Arten von Arbeitswochen anzuwenden, wobei die Arbeitszeit wie folgt verteilt wird:


a) Arbeitswoche von 6 Tagen mit einem Ruhetag, wobei die Dauer des Arbeitstages 7 Stunden in den ersten 5 Tagen und 5 Stunden am sechsten Tag beträgt;


b) Arbeitswoche von 4 Tagen mit der Dauer der Arbeit von 10 Stunden pro Tag und 3 Tage Ruhe;


c) Arbeitswoche von 4,5 Tagen mit einer Arbeitsdauer von 9 Stunden in den ersten 4 Tagen und 4 Stunden am fünften Tag und 2,5 Ruhetagen.


Die Art der Arbeitswoche, der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und-Endes, die Dauer der Schicht, Unterbrechungen, der Wechsel von Arbeits-und Nichtarbeitstagen sind in den internen Vorschriften der Einheit festgelegt und können Klauseln des kollektiven oder individuellen Arbeitsvertrags sein.