Arbeitszeit-TV

Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag

Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub


Inkraft seit 2004-07-16

Artikel 3
(Ohne Titel)

Gemäß Artikel 100 Absatz 6 des Arbeitsgesetzbuchs darf für die im Anhang genannten Berufe, die Bestandteil dieses Übereinkommens sind, eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden festgelegt werden, gefolgt von einer Ruhezeit von mindestens 24 Stunden.