Arbeitszeit-TV

Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag

Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub


Inkraft seit 2004-07-16

Artikel 5
(Ohne Titel)

Die Einheiten, die in mehreren Schichten arbeiten, stellen sicher, dass die Vergütung um 20 Prozent des Stundenlohns für jede Arbeitsstunde in Schicht II und um 50 Prozent des Stundenlohns für jede Arbeitsstunde in Schicht III erhöht wird. In diesem Fall wird die Erhöhung für die im Nachtprogramm geleistete Arbeit (gemäß den Bestimmungen von Art. 159 des Arbeitsgesetzbuchs) nicht gezahlt.