Arbeitszeit-TV

Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag

Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub


Inkraft seit 2004-07-16

Artikel 10
(Ohne Titel)

Bis zur Genehmigung der Liste der Arbeiten und Arbeitsplätze mit schädlichen Bedingungen durch die Regierung wird die Dauer des zusätzlichen Jahresurlaubs für Arbeitnehmer, die unter ungünstigen Bedingungen arbeiten, auf die in der Regierungsentscheidung Nr. 573 vom 1. August 1994  respektive mit der Umwandlung der jeweiligen Dauer in Kalendertage in der in Artikel 8 dieses Übereinkommens angegebenen Weise festgelegt.