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Arbeitszeit-Urlaubs-Tarifvertrag

Tarifvertrag zu Arbeitszeiten und Urlaub


Inkraft seit 2004-07-16

Artikel 12
(Ohne Titel)

Die Dauer der Essenspause wird durch die internen Vorschriften der Einheit unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen festgelegt:


             - bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 - 10 Stunden:  mitten im Programm;


             - bei einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden:  nach jeweils 4 Arbeitsstunden;


             - bei einer täglichen Arbeitszeit von weniger als 6 Stunden:  nach Entscheidung der Einheit.


Pausen zur Erholung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, bedingt durch Produktionstechnologie und / oder ungünstige Wetterbedingungen, werden mit einer Dauer von mindestens 10 Minuten alle 2 Stunden in vom Arbeitgeber eingerichteten Sonderräumen eingerichtet.