ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2015-12-18

Artikel 18
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Inkraft seit 2015-12-18

Artikel 18
Sozialpartnerschaft System

Das System der Sozialpartnerschaft umfasst folgende Ebenen:


a) national - legt die Grundlagen für die Regulierung der sozialökonomischen und Arbeitsbeziehungen in der Republik Moldau fest;


b) Branchenebene - legt die Grundlagen der Regulierung der Beziehungen im Arbeits und Sozialbereich in einem bestimmten Wirtschaftszweig fest;


c) territorial - legt die Grundlagen für die Regulierung der Arbeits und Sozialbeziehungen in den administrativ-territorialen Einheiten der zweiten Ebene und in den Gemeinden fest;


d) die Einigkeit - legt konkrete gegenseitige Verpflichtungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Arbeits und Sozialbereich fest.