ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
22Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Bedingungen für die Arbeit der Arbeitnehmervertreter gemäß diesem Kodex, dem Gewerkschaftsgesetz, anderen normativen Gesetzen, Tarifverträgen und der Betriebsvereinbarung zu schaffen.