ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
28Wenn im Verlauf der Tarifverhandlungen keine koordinierte Entscheidung über alle oder einige der behandelten Fragen getroffen worden, so wird eine Aufzeichnung der bestehenden Unterschiede erstellt. Die Regelung von Divergenzen, die sich aus Tarifverhandlungen für den Abschluss, die Änderung oder die Ergänzung des Tarifvertrags oder Übereinkommens ergeben, erfolgt auf die in diesem Kodex festgelegte Weise.