ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 28
Regulierung von Divergenzen

Wenn im Verlauf der Tarifverhandlungen keine koordinierte Entscheidung über alle oder einige der behandelten Fragen getroffen worden, so wird eine Aufzeichnung der bestehenden Unterschiede erstellt. Die Regelung von Divergenzen, die sich aus Tarifverhandlungen für den Abschluss, die Änderung oder die Ergänzung des Tarifvertrags oder Übereinkommens ergeben, erfolgt auf die in diesem Kodex festgelegte Weise.