ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2010-09-07, gültig bis vor 2016-09-09

Artikel 31
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Inkraft seit 2016-09-09

Artikel 31
Inhalt und Struktur des Tarifvertrags

(1) Inhalt und Struktur des Tarifvertrags werden von den Parteien festgelegt.


(2) Der Tarifvertrag kann gegenseitige Verpflichtungen der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers umfassen, in Bezug auf:


a) Formen, Systeme und Höhe der Vergütung für die Arbeit;


b) die Zahlung von Zulagen und Entschädigung;


c) der Mechanismus zur Regulierung der Arbeitsvergütung unter Berücksichtigung des Inflationsniveaus und der Erreichung der im Tarifvertrag vorgesehenen Wirtschaftsindizes;


d) Arbeits- und Ruhezeiten sowie Fragen zur Art der Gewährung und Dauer des Urlaubs;


e) Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes für Arbeitnehmer, einschließlich Frauen, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen;


f) Achtung der Interessen der Arbeitnehmer bei der Privatisierung der Einheit und des Wohnungsfonds in seiner Bilanz;


g) Umweltsicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter im Produktionsprozess;


h) Garantien und Einrichtungen für Mitarbeiter, die Arbeitstätigkeit mit Studium verbinden;


i) Wiederherstellung der Gesundheit, der übrigen Arbeitnehmer und Ihrer Familienangehörigen;


j) Kontrolle über die Ausführung der Klauseln des Tarifvertrags, das Verfahren zu seiner Änderung und Vervollständigung;


k) Gewährleistung normaler Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmervertreter;


l) Haftung der Parteien;


m) die Beendigung des Streiks, wenn die Bedingungen des Tarifvertrags erfüllt sind; und auch


n) sonstige von den Parteien festgelegte Verpflichtungen.


(3) Je nach wirtschaftlicher und finanzieller Lage des Arbeitgebers kann der Tarifvertrag Privilegien und Leistungen für die Arbeitnehmer sowie günstigere Arbeitsbedingungen in Bezug auf die in den geltenden Rechtsvorschriften und Tarifverträgen vorgesehenen vorsehen. 


(4) Normative Klauseln können auch in den Tarifvertrag aufgenommen werden, wenn sie nicht gegen das geltendes Recht verstoßen.