ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 39
Änderung und Ergänzung des Übereinkommens

Die Änderung und Ergänzung des Übereinkommens erfolgt in der in diesem Gesetzbuch für den Abschluss des Übereinkommens vorgesehenen Weise.