ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2017-08-18, gültig bis vor 2017-08-25

Artikel 42
???

???

Inkraft seit 2017-08-25

Artikel 42
Das Recht der Arbeitnehmer auf die Verwaltung der Niederlassung und Formen der Beteiligung

(1) Das Recht der Arbeitnehmer auf die Verwaltung der Einheit direkt oder über Ihre Vertretungsorgane und die Formen der Teilnahme daran sind in diesem Kodex und anderen normativen Rechtsakten, den Gründungsdokumenten der Einheit und dem Tarifvertrag geregelt.


(2) Die Beteiligung der Mitarbeiter an der Verwaltung der Einheit kann erreicht werden durch:


a) Teilnahme an der Ausarbeitung normativer Akte auf der Einheitsebene im sozialökonomischen Bereich;


a.1) Teilnahme an der Genehmigung von normativen Rechtsakten auf Einheitenebene in den in diesem Kodex und anderen Gesetzgebungs- oder normativen Rechtsakten vorgesehenen Fällen;


b) Unterrichtung und Beratung der Mitarbeiter zu den in Art. 421 genannten Fragen;


c) Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber im Rahmen der Sozialpartnerschaft;


(d) Aufgehoben)