ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Es ist verboten, die Probezeit im Falle des Abschlusses des individuellen Arbeitsvertrags mit anzuwenden:
a) – aufgehoben;
b) Personen bis 18 Jahre;
c) durch den Wettbewerb beschäftigte Personen;
d) Personen, die von einer Einheit in eine andere überführt wurden;
e) schwangere Frauen;
f) Menschen mit Behinderungen;
g) in Wahlpositionen gewählte Personen;
h) Personen, die im Rahmen eines individuellen Arbeitsvertrags mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten beschäftigt sind;
(i) – ausgeschlossen.
Die Probezeit gilt nicht für den Abschluss eines individuellen Arbeitsvertrags mit:
(a) Aufgehoben)
b) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
c) Personen, die aufgrund einer Eignungsprüfung eingestellt werden;
d) Personen, die von einer Einheit zu einer anderen versetzt worden sind;
e) schwangere Frauen;
g) Personen, die in ein Wahlamt gewählt wurden;
h) Personen, die auf der Grundlage eines Einzelarbeitsvertrags von bis zu 3 Monaten beschäftigt werden;
(i) Aufgehoben)
In Artikel 62 des Arbeitsgesetzes der Republik Moldau Nr. 154/2003 (Official Monitor of the Republic of Moldova, 2003, Nr. 159-162, Art. 648), in der geänderten Fassung, wird Buchstabe f) aufgehoben.