ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2017-10-20, gültig bis vor 2022-03-11

Artikel 62
Verbot der Anwendung der Probezeit

Es ist verboten, die Probezeit im Falle des Abschlusses des individuellen Arbeitsvertrags mit anzuwenden:


a) – aufgehoben;


b) Personen bis 18 Jahre;


c) durch den Wettbewerb beschäftigte Personen;


d) Personen, die von einer Einheit in eine andere überführt wurden;


e) schwangere Frauen;


f) Menschen mit Behinderungen;


g) in Wahlpositionen gewählte Personen;


h) Personen, die im Rahmen eines individuellen Arbeitsvertrags mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten beschäftigt sind;


(i) – ausgeschlossen.

Inkraft seit 2022-03-11

Artikel 62
Verbot der Anwendung von Bewährungsmaßnahmen

Die Probezeit gilt nicht für den Abschluss eines individuellen Arbeitsvertrags mit:


(a) Aufgehoben)


b) Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;


c) Personen, die aufgrund einer Eignungsprüfung eingestellt werden;


d) Personen, die von einer Einheit zu einer anderen versetzt worden sind;


e) schwangere Frauen;


g) Personen, die in ein Wahlamt gewählt wurden;


h) Personen, die auf der Grundlage eines Einzelarbeitsvertrags von bis zu 3 Monaten beschäftigt werden;


(i) Aufgehoben)

Monitorul Oficial (MD)
Teil
2022
2022-02-11
Nr. 2


Artikel I

In Artikel 62 des Arbeitsgesetzes der Republik Moldau Nr. 154/2003 (Official Monitor of the Republic of Moldova, 2003, Nr. 159-162, Art. 648), in der geänderten Fassung, wird Buchstabe f) aufgehoben.