ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2016-09-09, gültig bis vor 2017-08-04

Artikel 76
Aussetzung des individuellen Arbeitsvertrags unter Umständen, die nicht vom Willen der Parteien abhängen

Der individuelle Arbeitsvertrag wird unter Umständen ausgesetzt, die nicht vom Willen der Parteien abhängen, wenn:


a) Mutterschaftsurlaub;


b) Krankheit oder Trauma;


c) – ausgeschlossen; 


d) Quarantäne;


e) Aufnahme in den befristeten Militärdienst, den kurzfristigen Militärdienst oder den Zivildienst;


f) höhere Gewalt, bestätigt in der festgelegten Weise, die keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfordert;


g) Verweisung einer Strafsache an das Gericht für einen Mitarbeiter, der eine Straftat begeht, die mit der ausgeübten Arbeit unvereinbar ist, in Erwartung des endgültigen Ergebnisses der Gerichtsentscheidung;


h) Unterlassung der Frist für das bestehen des ärztlichen Checks aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers;


i) Erkennung von Kontraindikationen nach ärztlichem Attest, die die Ausführung der im individuellen Arbeitsvertrag angegebenen Arbeit nicht zulassen;


j) Antrag der Kontroll- oder Rechtsorgane gemäß den geltenden Rechtsvorschriften;


k) Präsentation bei der Arbeit in einem Zustand der Alkoholvergiftung, in einem Zustand, der durch Betäubungsmittel oder toxische Substanzen verursacht wird, die durch die Bescheinigung der zuständigen medizinischen Einrichtung oder durch die Handlung der Kommission, die von einer gleichen Anzahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer gebildet wird, festgelegt werden;


l) im Streik werden, die gemäß diesem Kodex erklärt ist; 


m) befristete Bestimmung des Behinderungsgrades infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit; und


n) in anderen Fällen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind.

Inkraft seit 2017-08-04

Artikel 76
Aussetzung des individuellen Arbeitsvertrags unter Umständen, die nicht vom Willen der Parteien abhängen

Der individuelle Arbeitsvertrag wird unter folgenden Umständen ausgesetzt, die nicht vom Willen der Parteien abhängen:


            a) Mutterschaftsurlaub;


            b) Krankheit oder Trauma;


            (c) Aufgehoben)


            d) Quarantäne;


            e) termingerechte Aufnahme in den Militärdienst, kurzfristig in den Militärdienst oder in den öffentlichen Dienst;


            f) höhere Gewalt, die auf die festgelegte Weise bestätigt wurde und keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfordert;


            g) Übermittlung der Strafakte über die Begehung einer mit der durchgeführten Arbeit unvereinbaren Straftat durch den Arbeitnehmer an das Gericht, bis die endgültige Entscheidung der Gerichtsentscheidung bestehen bleibt;


            h) aufgrund des Verschuldens des Arbeitnehmers die Frist für den medizinischen Check-in weglässt;


            i) Feststellung der Kontraindikationen, die die Erfüllung der im individuellen Arbeitsvertrag festgelegten Arbeiten nicht ermöglichen, gemäß ärztlichem Attest;


            j) Ersuchen der Kontroll- oder Rechtsorgane gemäß den geltenden Rechtsvorschriften;


            k) Präsentation am Arbeitsplatz in einem Zustand alkoholischer Vergiftung, in einem Zustand, der durch narkotische oder toxische Substanzen verursacht wird, erstellt durch die von der zuständigen medizinischen Einrichtung ausgestellte Bescheinigung oder durch das Gesetz der Kommission, das aus einer gleichen Anzahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer besteht;


            l) Streik, der gemäß diesem Kodex erklärt wurde;


            m) Festlegung des Grads der Behinderung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu einem festgelegten Zeitpunkt; sowie


            n) in anderen Fällen, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen sind.