ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2020-05-26

Artikel 95
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Inkraft seit 2020-05-26

Artikel 95
Der Begriff der Arbeitszeit

Normale Arbeitszeit


(1) Arbeitszeit ist die Zeit, die der Arbeitnehmer gemäß den internen Vorschriften der Einrichtung, des einzelnen und des kollektiven Arbeitsvertrags zur Erfüllung seiner Beschäftigungsverpflichtungen nutzt.


(2) Die normale Arbeitszeit der Beschäftigten in den Betrieben darf 40 Wochenstunden nicht überschreiten.


(3) In Ausnahmesituationen im Zusammenhang mit der Erklärung des Ausnahmezustands, der Belagerung und des Krieges oder der Erklärung des Ausnahmezustands im Bereich der öffentlichen Gesundheit können die für die Verwaltung dieses Staates zuständigen Behörden für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern eine andere Arbeitszeit vorsehen.