ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2022-08-26

Artikel 114 .1
Das Verfahren zur Berechnung der Länge der Bezahlter Jahresurlaub Proportional zur geleisteten Arbeitszeit Pro Dienstjahr

(1) Die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs im Verhältnis zur Arbeitszeit wird berechnet, indem die Dauer des Urlaubs für einen Monat mit der Zahl der in diesem Arbeitsjahr geleisteten vollen Monate multipliziert wird.


(2) Dezimalstellen, die sich bei der Berechnung der Dauer des Jahresurlaubs im Verhältnis zu der in einem Beschäftigungsjahr geleisteten Arbeitszeit ergeben, die 0,5 und mehr betragen, werden auf einen Tag aufgerundet; Dezimalstellen, die weniger als 0,5 betragen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.


(3) Die Berechnung der vollen Arbeitsmonate eines Arbeitsjahres erfolgt wie folgt:


a) Es werden die in einem Arbeitsjahr geleisteten Arbeitstage gezählt;


b) der sich daraus ergebende Betrag wird durch die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage im Jahr geteilt;


c) der Restbetrag von 15 oder mehr Kalendertagen wird auf einen vollen Monat aufgerundet


d) Für die verbleibenden Tage von 6 bis 14 Kalendertagen erhält der Arbeitnehmer einen Urlaubstag.