ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2016-09-09, gültig bis vor 2020-08-31

Artikel 100
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Inkraft seit 2020-08-31

Artikel 100
Tägliche Arbeitszeit

(1) Die normale tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden.


(2) Für Mitarbeiter bis 16 Jahre darf die tägliche Arbeitszeit 5 Stunden nicht überschreiten.


(3) Für Arbeitnehmer im Alter von 16 bis 18 Jahren und Arbeitnehmer, die unter schädlichen Arbeitsbedingungen arbeiten, darf die tägliche Arbeitszeit 7 Stunden nicht überschreiten.


(4) Für Menschen mit Behinderungen wird die tägliche Arbeitszeit gemäß dem ärztlichen Attest im Rahmen der normalen täglichen Arbeitszeit festgelegt.


(5) Die tägliche Höchstarbeitszeit darf innerhalb der Grenzen der normalen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden 10 Stunden nicht überschreiten.


(6) Für bestimmte Arten von Tätigkeiten, Einheiten oder Berufen kann im Tarifvertrag eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden festgelegt werden, gefolgt von einer Ruhezeit von mindestens 24 Stunden.


(8) Bei Arbeiten, die Besondere Art der Arbeit dies erfordert, kann der Arbeitstag in der gesetzlich vorgesehenen Weise segmentiert werden, sofern die Gesamtlänge der Arbeitszeit nicht größer als die normale tägliche Arbeitszeit ist.