ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2015-12-18, gültig bis vor 2022-08-26

Artikel 101
Schichtarbeit

(1) Schichtarbeit, d.h. Arbeiten in 2-, 3- oder 4-Schichten gilt in Fällen, in denen die Dauer des Produktionsprozesses die zulässige Dauer des Arbeitstages überschreitet, sowie zum Zwecke eines effizienteren Gebrauchs der Ausrüstung, wodurch das Produktions- oder Dienstleistungsvolumen erhöht wird.


(2) Unter den Bedingungen der Schichtarbeit muss jede Gruppe von Mitarbeitern innerhalb der Grenzen des festgelegten Zeitplans arbeiten.


(3) Das Schichtarbeitsprogramm wird vom Arbeitgeber nach Anhörung der Arbeitnehmervertreter unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Arbeit genehmigt.


(4) Arbeiten in zwei aufeinanderfolgenden Schichten sind verboten.


(5) Das Schichtarbeitsprogramm wird den Arbeitnehmern mindestens einen Monat vor seiner Durchführung bekannt gegeben.


(6) Die Dauer der Arbeitspause zwischen den Schichten darf nicht geringer sein als die doppelte Dauer der Arbeitszeit der vorherigen Schicht (einschließlich Mittagspause).

Inkraft seit 2022-08-26

Artikel 101
Schichtarbeit

(1) Schichtarbeit, d. h. Arbeit in 2, 3 oder 4 Schichten, gilt in den Fällen, in denen die Dauer des Produktionsprozesses die zulässige Tagesarbeitszeit überschreitet, sowie zum Zwecke einer effizienteren Nutzung der Maschinen, eines erhöhten Produktionsvolumens oder von Dienstleistungen.


(2) Im Schichtbetrieb arbeitet jede Gruppe von Arbeitnehmern innerhalb der nach einem Schichtplan festgelegten Arbeitszeiten.


(3) Der Schichtarbeitsplan wird vom Arbeitgeber nach Anhörung der Arbeitnehmervertreter unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Arbeit genehmigt.


(4) Die Arbeit in zwei aufeinanderfolgenden Schichten ist verboten.


(5) Der Schichtarbeitszeitplan ist den Arbeitnehmern mindestens 14 Tage vor seiner Einführung bekannt zu geben.


(6) Die Dauer der Pause zwischen den Schichten darf nicht kürzer sein als die doppelte Dauer der vorangegangenen Schicht (einschließlich der Essenspause).