ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2015-12-18, gültig bis vor 2016-09-09

Artikel 108
???

???

Inkraft seit 2016-09-09

Artikel 108
Pausen zum füttern des Babys

(1) Einem Elternteil (Erziehungsberechtigten), der Kinder bis 3 Jahre hat, werden neben der Essenspause zusätzliche Pausen für die Fütterung des Kindes eingeräumt.


(2) Die zusätzlichen Pausen müssen mindestens alle 3 Stunden wiederholt werden, wobei jede Pause mindestens 30 Minuten dauert. Für einen Elternteil (Vormund), der 2 oder mehr Kinder bis zu 3 Jahren hat, darf die Dauer der Pause nicht weniger als eine Stunde betragen.


(3) Pausen für die Fütterung des Kindes werden in die Arbeitszeit einbezogen und auf der Grundlage des Durchschnittsgehalts gezahlt.


(4) Wenn der Arbeitgeber im Betrieb spezielle Räume für die Fütterung von Kindern zur Verfügung stellt, muss er die Hygienebedingungen erfüllen, die den geltenden Hygienevorschriften entsprechen.