ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2008-07-01, gültig bis vor 2017-08-18

Artikel 118
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Inkraft seit 2017-08-18

Artikel 118
Jährliche Gewährung von Urlaub Ausnahmefälle der Urlaubsverschiebung

(1) Der Ruheurlaub wird jährlich nach dem in Art. 116 vorgesehenen Zeitplan gewährt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer jedes Kalenderjahr Urlaub nehmen. 


(2) Der Jahresurlaub kann verschoben oder verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, eine staatliche Pflicht von ihm erfüllt wird oder in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen.


(3) Falls in Ausnahmefällen die volle Gewährung des Jahresurlaubs an den Arbeitnehmer im Laufenden Arbeitsjahr das ordnungsgemäße Funktionieren der Einheit beeinträchtigen kann, ein Teil des Urlaubs mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitnehmers und der schriftlichen Zustimmung der Arbeitnehmervertreter auf das folgende Arbeitsjahr verschoben werden. In solchen Fällen wird dem Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsjahr mindestens 14 Kalendertage ab dem Jahresurlaubskonto gewährt, wobei der verbleibende Teil bis zum Ende des folgenden Jahres gewährt wird. 


(4) Es ist verboten, Arbeitnehmern bis zu 18 Jahren und Arbeitnehmern, die Anspruch auf zusätzlichen Urlaub im Zusammenhang mit der Arbeit unter schädlichen Bedingungen haben, keinen Jahresurlaub für zwei aufeinanderfolgende Jahre zu gewähren.


(5) Der Ersatz des ungenutzten Jahresurlaubs durch eine Barentschädigung ist nicht zulässig, es sei denn, der Arbeitnehmer, der seinen Urlaub nicht in Anspruch genommen hat, beendet den individuellen Arbeitsvertrag.


(6) Die Dauer des Kranken-, Mutterschafts- und Studienurlaubs wird nicht in die Dauer des Jahresurlaubs einbezogen. Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Zusammentreffens des Urlaubs mit einem der genannten Urlaubstage wird der Jahresurlaub, der nicht ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird, auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Arbeitnehmers um den durch die schriftliche Vereinbarung der Parteien vereinbarten Zeitraum verschoben bzw. um die in dem Dokument angegebenen Anzahl von Tagen verlängert.