ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2008-12-31

Artikel 129
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Inkraft seit 2008-12-31

Artikel 129
Staatliche Garantien im Bereich der Löhne

Zu den staatlichen Garantien im Bereich der Löhne gehören der vom Staat festgelegte Mindestlohn, die staatlichen Lohnsätze im Haushaltssektor, der garantierte Mindestlohnbetrag im realen Sektor sowie die vom Staat garantierten und durch die geltenden Rechtsvorschriften geregelten Ausgleichszuschläge und -erhöhungen.