ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 132
Wie man den Mindestlohn festlegt und überprüft

(1) Der Mindestlohn pro Monat und der Mindestlohn pro Stunde, berechnet aus der monatlichen Arbeitszeitnorm, werden nach Anhörung der Arbeitgeber und Gewerkschaften durch Entscheidung der Regierung festgelegt.


(2) Die Höhe des Mindestlohns wird anhand der konkreten wirtschaftlichen Bedingungen, der Höhe des Durchschnittslohns für die Volkswirtschaft, der prognostizierten Höhe der Inflationsrate sowie anderer sozioökonomischer Faktoren bestimmt und überprüft.