ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01

Artikel 133
Erhöhung des Niveaus des realen Gehaltsinhalts

(1) Die Erhöhung des realen Gehalts wird durch Indexierung des Gehalts im Zusammenhang mit dem Anstieg der Verbraucherpreise für Waren und Dienstleistungen sichergestellt.


(2) Der garantierte Mindestlohn wird jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex gemäß den geltenden Rechtsvorschriften indexiert.