ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2008-12-31, valid until before 2019-03-15

Art.

135

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In force since 2019-03-15

Art.

135

Wie man die Löhne festlegt

(1) Das Lohnsystem, auf dessen Grundlage die Löhne der Arbeitnehmer festgelegt werden, wird gemäß der Rechtsform der Einheit, der Art der Finanzierung und der Art ihrer Tätigkeit gesetzlich oder durch andere normative Handlungen festgelegt.


(2) Die Formen und Bedingungen der Vergütung sowie die Höhe der Gehälter in den Einrichtungen mit finanzieller Autonomie, die durch Tarifverhandlungen oder gegebenenfalls durch den Einzelvertrag zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern festgelegt wurden, werden auf der Grundlage der finanziellen Ressourcen des Arbeitgebers festgelegt und in der kollektiven und individuellen Arbeit festgelegt.


(3) Das System und die Bedingungen der Vergütung für die Arbeit der Arbeitnehmer im Haushaltssektor werden gesetzlich festgelegt.


(4) Das Grundgehalt, die Art und die Bedingungen der Vergütung der Betriebsleiter werden von den Personen oder Einrichtungen bestimmt, die befugt sind, diese Leiter zu ernennen, und in den mit ihnen geschlossenen individuellen Arbeitsverträgen festgelegt.


(5) Für Angestellte, die mit festen offiziellen Gehältern bezahlt werden, ändert sich ihr offizielles Gehalt (Grundgehalt) nicht, wenn in diesem Monat arbeitsfreie Feiertage liegen.