ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2022-09-01

Art.

144

Vorrangige Zahlung des Gehalts

(1) Die Zahlung der Löhne erfolgt durch den Arbeitgeber vorrangig gegenüber anderen Zahlungen, auch im Falle einer Insolvenz der Niederlassung.


(2) Die Mittel zur Vergütung der Arbeit der Arbeitnehmer werden durch das Einkommen und das Vermögen des Arbeitgebers garantiert.


(3) Die Arbeitgeber ergreifen Maßnahmen, um ihre eigenen Mitarbeiter vor der Gefahr der Nichtzahlung der ihnen im Zusammenhang mit der Erfüllung des individuellen Arbeitsvertrags oder infolge seiner Kündigung zustehenden Beträge zu schützen.

In force since 2022-09-01

Art.

144

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